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Führerschein eingezogen

Wie lange ist der Führerschein weg?

Ein Führerschein kann aus unterschiedlichen Gründen eingezogen werden. Dies ist nicht nur mit enormen Kosten verbunden, sondern birgt auch viele Unannehmlichkeiten mit sich:

1. Nicht mehr fahren

Das unangenehmste am eingezogenen Führerschein ist die Tatsache, dass diese Person nicht mehr Auto fahren darf. Dies bringt ziemliche Probleme mit sich, wenn zum Beispiel der tägliche Weg zur Arbeit mit dem Auto zurückgelegt werden muss. In diesem Fall muss sich der Betroffene etwas einfallen lassen:

  • in einer Fahrgemeinschaft mitfahren
  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren

2. Wie lang ist der Führerschein weg?

Im Gegensatz zu einem Fahrverbot ist der eingezogene Führerschein für den Zeitraum des Einzugs komplett weg und muss anschließend neu beantragt werden. Ein Führerschein wird für mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre eingezogen. In besonders schlimmen Fällen kann der Führerschein für immer eingezogen werden.

3. Wie beantragt man einen neuen Führerschein?

Ein neu beantragter Führerschein wird nur dann gewährt, wenn keine Tatsachen vorliegen, anhand derer der Betroffene unfähig wäre, ein KFZ zu führen. Ein Antrag muss jedoch rechtzeitig, bereits während der eingezogenen Zeit, gestellt werden. Hierzu müssen die nachfolgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Sehtest
  • Nachweis über die Teilnahme am Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen
  • Nachweis über die Teilnahme an der MPU
  • polizeiliches Führungszeugnis

Eine Teilnahme an einer neuen Fahrprüfung ist in der Regel nicht notwendig.

4. Wo muss der neue Führerschein beantragt werden?

Der neue Führerschein muss entweder bei der Stadtbehörde oder beim Landratsamt beantragt werden. Hierbei muss mit einer Bearbeitungsfrist von bis zu 12 Wochen gerechnet werden. Also den Führerschein immer rechtzeitig beantragen.