Das richtige Verhalten beim Auffahrunfall
Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert, ein Auffahrunfall. Verhält man sich an der Unfallstelle nicht richtig, kann es später zu ungeahnten Folgen führen. Doch wie verhält man sich richtig, wenn es gekracht hat? Was muss man beachten? Was ist zu tun?
Was ist direkt nach dem Unfall zu tun?
Grundsätzlich sollte die Unfallstelle, soweit keine Verletzungen von Personen vorliegen, die Unfallstelle abgesichert werden, natürlich ist dabei auch auf den Eigenschutz, zu achten. Gibt es verletze Personen, muss ein Notruf veranlasst und ein Krankenwagen angefordert werden. Bitte Ruhe bewahren, geben Sie so genau wie möglich an, wo der Unfall passiert ist, was passiert ist, wie viele verletze es sind und um was für Verletzungen es sich handelt.
Was tun, wenn nur Blechschaden vorliegt?
Kann man sich auch ohne Polizei einigen, sind Namen, Adresse, Telefonnummern, und die Versicherungen zu nennen. Die Kennzeichen sollten ebenfalls notiert werden, so kann man bei eventueller Falschangabe, den Namen und die Adresse des Fahrzeughalters, über das Kennzeichen ermitteln. Wenn es sich um Ausländische Beteiligte handelt, sollte man sich die grüne Karte vorlegen lassen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Beweisfotos gemacht werden. Bei Streitigkeiten, wer Schuld hat, ist es besser die Polizei zu rufen. Die Polizei wird die Unfallaufnahme machen und einen Schuldigen feststellen, dem Unfallverursacher wird eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld verhängt. Sie müssen der Polizei keine verbindlichen Auskünfte bezüglich der Schuldfrage geben. Oft ist es notwendig, sich zuerst mit einem Rechtsanwalt zu beraten.
Muss man jeden Schaden der Versicherung melden?
Bei Schäden bis 500€ ist es meist sinnvoller, dass sie aus eigener Tasche bezahlt werden, denn wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, wird sich die Einstufung damit erhöhen.
Wie geht’s weiter?
Die Unfallbeteiligten müssen sich nun an die Versicherung des Verursachers wenden, um für entstandene Schäden Ersatz zu bekommen. Die Versicherung wird einen Gutachter beauftragen, um den Schadensbetrag des Geschädigten festzustellen. Der Geschädigte kann aber auch einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, um ein Gutachten erstellen zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss diese Entscheidung akzeptieren.
Wo kann ich denn jetzt mein Auto reparieren lassen?
Die Reparatur kann in einer, von dem Geschädigten X-beliebigen Werkstatt durchgeführt werden. Dem Geschädigtem steht ein Mietfahrzeug zu und zwar ein gleichwertiges, wie das, in den Unfall verwickelte Fahrzeug. Die Versicherung muss für die Kosten des Mietwagens, komplett übernehmen, solange das geschädigte Fahrzeug sich in Reparatur befindet oder bis ein neues beschafft ist.
Was ist ein Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die ermittelten Reparaturkosten, höher als der Wiederbeschaffungswert ist.