Wie melde ich mein Auto bei der Versicherung ab?
Wenn ein Auto verkauft wird, gibt es einige Paar wichtige Punkte, die es zu beachten gibt.
Ist der Verkauf des PKW privat, sollte der Verkäufer stets darum bemüht sein, dass das Auto nicht mehr auf ihn zugelassen ist, denn das kann letztendlich nur Nachteile bringen.
Welche Nachteile:
Wir die Abmeldung nicht vor oder unmittelbar nach dem Verkauf gemacht, weiß ja kein Mensch Bescheid, dass mann nicht mehr der Eigentümer des verkauften PPKW ist, also fallen auch folge Kosten, wie Versicherung und KFZ-Steuern an. Was ja wirklich unnötig ist.
Wenn der Verkauf am Wochenende ist, ich das Auto aber noch benötige?
Auch dann findet sich eine Möglichkeit, dass man noch mit dem Auto fahren kann, mann kann sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, welches nach der Anmeldung eine Gültigkeit von 5 Tagen hat, sind die 5 Tage um, verliert es automatisch seine Gültigkeit.
Muss auch zur Zulassungsstelle?
Ja, denn genau da nimmt man die Abmeldung des Autos vor, die Abmeldung bei der Zulassungsstelle muss immer Vorort erfolgen, es gibt keine andere Möglichkeit. Zur Abmeldung muss man den Mitarbeitern die Nummernschilder, den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief vorlegen, sind diese Unterlagen nicht komplett, kann keine Abmeldung vorgenommen werden.
Muss der Halter persönlich erscheinen oder kann auch jemand anderes die Abmeldung vornehmen?
Das spielt keine Rolle, die Abmeldung kann jeder vornehmen, egal ob Familienangehörige, Bekannte, Verwandte oder der zukünftige Halter des Fahrzeuges. Wichtig ist nur, dass derjenige der die Abmeldung vornimmt, den Fahrzeugbrief vorlegen kann. Der Fahrzeugschein spielt dabei keine allzugroße Rolle, die Nummernschilder müssen von der Person die de Abmeldung vornimmt, abgegeben werden, der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde wird dann anschließend die Siegel auf dem Schild entfernen. Somit sind die Kennzeichen entwertet und sind vor Missbrauch geschützt.
Was muss ich dann noch tun?
Grundsätzlich ist die Abmeldung jetzt erfolgreich erledigt, denn die Zulassungsbehörde kümmert sich um die weiteren Schritte. Es gehen Mitteilungen der Abmeldung an das Finanzamt, von hier bekommen sie dann innerhalb kürzester Zeit eine taggenaue Abrechnung, da die Steuer ja im Voraus bezahlt wird, können Sie mit einer Erstattung der überbezahlten Beträge rechnen. Auch die Kfz-Versicherung bekommt eine Mitteilung von der Zulassungsstelle übermittelt, dass das Fahrzeug, das bisher versichert war, abgemeldet wurde. Auch von der Versicherung wird eine Berechnung vorgenommen und die zu viel bezahlten Beträge werden Ihnen zurückerstattet.
Soll ich mich bei meiner Versicherung vorsichtshalber auch noch melden?
Das ist eigentlich nicht notwendig, aber Sie können Ihrer Versicherung eine Kopie der erhaltenen Abmeldebescheinigung zukommen lassen.