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Wie man eine Entschuldigung schreibt

Entschuldigung – So schreibt man eine Entschuldigung für die Schule

Wenn ihr Kind, welches zur Schule geht und das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, aus einem besonderen Anlass leider nicht zum Unterricht erscheinen kann, dann haben sie die Verpflichtung ihr Kind zu entschuldigen.

Sollte ihr Kind das achtzehnte Lebensjahr bereits erreicht haben, so kann es sich selbst Entschuldigungen schreiben. Als erstes ist es nun ihre Aufgabe bei der jeweiligen Schule anzurufen, um das Fehlen ihres Kindes schon vorab anzukündigen. Dies hat nicht nur moralische Gründe, sondern verhindert das sich die zuständigen Lehrer sorgen über das Fehlen ihres Kindes machen müssen. Es ist nicht nötig, dass sie mit den jeweiligen Lehrern selbst sprechen, denn die Sekretärin der Schule wird das Telefonat entgegen nehmen und selbstverständlich alle betroffenen Lehrer informieren.

Es ist genauso wie im normalen Berufsleben üblich, dass nach einem Fehlen, welches länger als 3 Schultage dauert, ein ärztliches Attest der Entschuldigung beigelegt wird. Im Normalfall wird akzeptiert, dass nach der mündlich erfolgten Entschuldigung eine Schriftliche erst dann abgegeben wird. Dies erfolgt dann, wenn das Kind wieder regulär am Unterricht teilnehme kann, also wenn es die Entschuldigung selbst bei den zuständigen Lehrern vorzeigen kann. Dies dient alles dem Zweck, dass im anschließenden Zeugnis keine unentschuldigten Fehltage auftauchen, denn dies hinterlässt weder beim Klassenlehrer noch bei der späteren Berufsbewerbung einen schönen Eindruck. Immer wenn sie mit ihrem Kind beim Arzt waren, ist es sinnvoll sich ein Attest ausstellen zu lassen, da dann nie ein Zweifel daran entstehen kann, dass ihr Kind mit einer richtigen Krankheit gefehlt hat. Vor allem bei häufigerem Fehlen ist dies ratsam, um immer einen guten Eindruck zu hinterlassen. Dies ist natürlich nicht die einzige Form der Entschuldigung für die Schule, denn es gibt auch noch eine andere Variante. 

Das Attest

Es kann immer einmal passieren, dass ein wichtiger Arzttermin oder ein Therapietermin ansteht, welcher in der Schulzeit liegt, also das Versäumen einer Unterrichtsstunde für ihr Kind zur Folge hat. Ist dies der Fall, so müssen sie das Fehlen ihres Kindes rechtzeitig bei dem Klassenlehrer anmelden und um Freistellung für diese Zeit bitten, der jeweilige Klassenlehrer muss dann darüber entscheiden und kann diese Entscheidung in manchen Fällen auch an die Schulleitung abgeben. Im Normalfall wird er diese Entscheidung selbst treffen und eigentlich immer die Freistellung genehmigen, doch bei Ausnahmefällen wie zum Beispiel eine Hochzeit oder ein anderes einmaliges Familienfest, wird die Schulleitung entscheiden müssen, ob ihr Kind freigestellt wird oder nicht. In diese Entscheidung fällt natürlich auch, wie oft ihr Kind bereits gefehlt hat und vor allem ob es immer entschuldigt gewesen ist. Bei Freistellungen, die beispielsweise direkt an die Ferientage anschließen, muss in jedem Fall bei der Schulleitung um Unterrichtsbefreiung gebeten werden. Hierbei sind aber triftige Gründe erforderlich und ein günstigeres Flugticket ist hierbei kein triftiger Grund. Bei einem Fehlen welches mehrere Tage betrifft, reicht keine einfache Bitte um Befreiung aus, hier müssen sie einen richtigen Antrag auf Befreiung stellen, welcher den Grund des Fehlens ausführlicher beschreibt. Die Schulleitung wird in diesen Fällen dann entscheiden, ob sie dem Antrag stattgibt oder nicht. Man kann also alles in allem sagen, dass es meist nicht nötig ist, einen langen Brief zu schreiben, denn meistens reichen ein paar Zeilen aus. In diesen Zeilen ist es aber äußerst wichtig bestimmte Formalien einzuhalten. Oben sollten das Datum und der Ort stehen, dann sollten der Name und die Klasse des Kindes auftauchen und es sollte der Grund des Fehlens kurz genannt werden. Sehr wichtig ist es, dass soweit das Kind noch nicht das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat, ein Erziehungsberechtigter die Entschuldigung unterschreibt.